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Fotowettbewerb

Wettbewerb Altheim / Wettbewerb Neenstetten

Der Veranstalter des Fotowettbewerbs ist der BUND Altheim-Neenstetten im BUND Landesverband Baden-Württemberg e.V., vertreten durch den Vorstand, Im Bantel 34, 89174 Altheim (Alb). Die Teilnahme am Fotowettbewerb erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen. Mit der Einreichung von Fotos zum Fotowettbewerb werden diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich anerkannt. Der Teilnehmer bestätigt diese nach Aufforderung per E-Mail.

Teilnahme (Wettbewerb Altheim / Wettbewerb Neenstetten)

Wer ein eigenes Foto per E-Mail an die E-Mail-Adresse foto@bund-altheim-neenstetten.de mit dem Stichwort „Fotowettbewerb-Dorf“ oder „Fotowettbewerb-Natur“ und einer Kurzbezeichnung des Fotos einreicht, nimmt am Fotowettbewerb teil.

  • Schätze im Dorf
  • Schätze in der Natur

Darüber hinaus müssen für eine Teilnahme

  • die Kontaktdaten (Name, Vorname, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse),
  • das Datum der Aufnahme des Fotos,
  • eine Ortsangabe und
  • eine kurze Bildbeschreibung (1-2 Sätze) in der E-Mail genannt werden.

Die Teilnahme hat innerhalb der im Fotowettbewerb genannten Frist zu erfolgen. Es sind Fotos aus allen Jahreszeiten mit Aufnahmedatum innerhalb der Teilnahmefrist möglich. Die Motive stammen zwingend von Altheimer Gemarkung bzw. Neenstetter Gemarkung und sind vom Einreicher selber fotografiert worden..

Teilnahmeberechtigt

(1) Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die

  • freiwillig teilnehmen
  • über 18 Jahre1 alt sind
  • mit Wohnsitz in Altheim (Alb) bzw. Neenstetten sind.

(2) Gewerblich tätige Fotografen sind von der Teilnahme ausgeschlossen.  

(2) Eine Mehrfachteilnahme ist möglich (max. fünf Fotos pro Person). Gewinnen kann man nur mit einem Foto.

Ausschluss vom Gewinnspiel

(1) Vorstandsmitglieder des BUND Altheim-Neenstetten, deren Angehörige und Mitglieder der Jury sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Ausgeschlossen wird auch, wer unwahre Personenangaben macht.

(3) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Veranstalter das Recht vor, Personen vom Fotowettbewerb auszuschließen.

(4) Wer bis zum Wettbewerbsschluß die Teilnahmebedingungen nicht per E-Mail rückbestätigt hat, nimmt nicht am Gewinnspiel teil.

Ablauf des Gewinnspiels

(1) Jede Teilnehmerin bzw. jeder Teilnehmer kann mit bis zu fünf Fotos teilnehmen. Bei mehr Fotos werden nur die ersten fünf berücksichtigt. Mit der Teilnahme akzeptiert die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen.

(2) Das Foto muss im Format JPG eingereicht werden. Die Dateigröße sollte mindestens 2,4 Megabyte sein. 

(3) Die Teilnahme ist ausschließlich per E-Mail möglich.

(4) Der Fotowettbewerb findet vom 28.10.2024 00:00 Uhr bis 10.10.2025 23:59 Uhr statt. Nach diesem Zeitpunkt eingegebene Fotos nehmen nicht am Fotowettbewerb teil.

(5) Nach Ablauf des Fotowettbewerbs gewinnen insgesamt 12 Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Die zwölf Gewinner-Fotos werden durch eine Jury ausgewählt.

Es wird je Kategorie ein erster Preis im Wert von einhundert Euro (100 Euro), ein zweiter Preis im Wert von fünfzig Euro (50 Euro) und ein dritter Preis im Wert von dreißig Euro (30 Euro) vergeben.

(7) Jeder Gewinner erhält einen Fotokalender mit allen Gewinnerbildern für das Jahr 2026.

(7) Bearbeitung Fotos (z.B. durch Retusche) und KI-generierte Bilder werden generell nicht akzeptiert.

Bekanntgabe des Gewinners

(1) Die Gewinnerinnen und Gewinner werden in einer öffentlichen Ausstellung in Altheim (Alb) bzw. Neenstetten bekanntgegeben. Die Gewinner werden bei Nichtanwesenheit per E-Mail nach der Ausstellung informiert. Ort und Uhrzeit der Ausstellung rechtzeitig bekanntgegeben.

(2) Die teilnehmende Person ist für die Richtigkeit der angegebenen Kontaktdaten selbst verantwortlich. Falls die teilnehmende Person im Zuge des Fotowettbewerbs durch fehlerhafte Datenangaben nicht kontaktiert werden kann, entfällt der Gewinnanspruch der teilnehmenden Person, sie wird aus dem Ranking genommen und ein neuer Gewinner oder eine neue Gewinnerin ausgewählt.

(3) Der Geld-Gewinn ist nicht übertragbar und muss persönlich entgegengenommen werden.

(4) Die Sachpreise werden frühestens am Weihnachtsmarkt in Altheim (Alb) übergeben.

Datenschutz

(1) Die teilnehmende Person erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit diesem Fotowettbewerb angegebenen personenbezogenen Daten vom Veranstalter zum Zwecke der Durchführung des Fotowettbewerbs und einer möglichen Gewinnabwicklung unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt werden.

(2) Die eingereichten Daten (Fotos, Name, Vorname, Kontaktdaten, Kategorie, Kurzbezeichnung, Ort und Datum der Aufnahme, Bildbeschreibung) werden bei einer Veröffentlichung der Fotos im Rahmen des Fotowettbewerbs (Berichterstattung hierüber etc.) an beteiligte Dritte weitergegeben, etwa an Zeitschriftenredaktionen. Sollten Bilder veröffentlicht werden, werden dazu Name, Vorname, Kategorie, Kurzbezeichnung, Orts- und Datumsangabe des Fotos und die Bildbeschreibung angegeben. Die teilnehmende Person erklärt sich ausdrücklich hiermit einverstanden.

(3) Im Übrigen verweisen wir auf die Geltung der Datenschutzbestimmungen des BUND für Umwelt und Naturschutz, (https:/bund.net/datenschutz).

(4) Es steht der teilnehmenden Person jederzeit frei, per schriftlichem Widerruf gegenüber dem Veranstalter die vorstehende Einwilligung in die Speicherung, Verarbeitung und Nutzung aufzuheben. In diesem Fall ist die teilnehmende Person von der Gewinnausschüttung ausgeschlossen.

Urheberrechte

(1) Die teilnehmende Person versichert, dass sie über alle Rechte am eingereichten Bild verfügt, die uneingeschränkten Verwertungsrechte aller Bildteile hat, dass das Bild frei von Rechten Dritter ist sowie keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte, Markenrechte oder sonstige Rechte an geistigem Eigentum einer dritten Person oder Organisation verletzt werden.

(2) Falls auf dem Bild eine oder mehrere Personen erkennbar abgebildet sind, müssen die jeweiligen Personen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Die jeweilige Einverständniserklärung ist auf Nachfrage des Veranstalters vom Einreicher vorzulegen.

(3) Am Computer bearbeitete Fotos (z.B. Retusche) sind nicht zulässig.

(4) Der Veranstalter behält sich vor, die Veröffentlichung von Bildern, die Rechte Dritter verletzen zu widerrufen (etwa durch Einziehung und Vernichtung der Publikationsmedien) und/oder ohne Angabe von Gründen zu löschen. Auf Verlangen des Veranstalters stellte die teilnehmende Person diesen von sämtlichen Aufwendungen in diesem Zusammenhang frei.

Rechtseinräumung

(1) Die teilnehmende Person räumt dem Veranstalter ein räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränktes, nicht ausschließliches sowie unterlizenzierbares Nutzungsrecht einschließlich dem Recht zur Bearbeitung, Veränderung und Kürzung an den eingesandten Bildern für den Fotowettbewerb, die Berichterstattung darüber (unabhängig davon in welchen Medien, also u. a. Print, Online und Social Media Portale wie z.B. Facebook), die Öffentlichkeitsarbeit für den Fotowettbewerb, Ausstellungsplakate, Einladungen, Ausstellungen sowie alle sonstigen werblichen und kommunikativen Zwecke ein.

Darüber hinaus räumt jede teilnehmende Person dem Veranstalter die entsprechenden Rechte ein, das Bild für eine Printpublikation – einen Wandkalender für 2026 zu nutzen und bereitzustellen.

(2) Ein Anspruch auf Veröffentlichung besteht nicht.

Haftung

(1) Der BUND haftet nicht für die Insolvenz eines Partners sowie die sich hieraus für die Durchführung des Fotowettbewerbs ergebenden Folgen.

(2) Der BUND wird mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei.

Schlussbestimmungen

(1) Ausschließlich anwendbares Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Diese Teilnahmebedingungen, einschließlich der Fotowettbewerbsmechaniken stellen die abschließenden Regelungen für den Fotowettbewerb dar. Sollten einzelne dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen hiervon unberührt.

(3) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Stand: Oktober  2024

1 Jugendliche und Kinder können keine Rechte an den Bildern etc. einräumen, deshalb ist keine Teilnahme möglich!